Geschäftsbedingungen

Hierbei handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen der YELLOW POINT, spol. s r.o., mit Sitz in Sluštická 1627/14, Strašnice, 100 00 Praha 10, Firmen-ID: 26133237, eingetragen im Handelsregister beim Stadtgericht in Praha unter dem Aktenzeichen C 73103 (nachfolgend „YP“ genannt) zwecks der Gewährung von Dienstleistungen im Bereich von Sportaktivitäten oder sonstigen, nachfolgend definierten Aktivitäten (nachfolgend „AGB“ genannt).

1.  Einführungsbestimmungen

1.1.  Diese AGB regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen der YP und einer Person, die am Unterricht oder an der Teilnahme an den nachfolgen definierten Aktivitäten (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt) interessiert ist, im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der gegebenen Aktivität oder mit dem Vertrag über die Aktivität, geschlossen zwischen dem Teilnehmer und der YP. 
1.2.  Unter einer Aktivität wird für die Zwecke dieser AGB jegliche sportliche Aktivität, Unterricht, Kurs, Teambuilding-Aktivität oder sonstige Freizeitaktivität der Teilnehmer verstanden, die von der YP angeboten oder organisiert wird (nachfolgend „Aktivität“ genannt). 
Die Bestimmungen dieser AGB sind untrennbarer Bestandteil eines jeden Vertrags, der zwischen dem Teilnehmer und der YP geschlossen wird, auf dessen Grundlage sich die YP verpflichtet, Dienstleistungen zu gewähren, welche die Aktivität betreffen, oder dem Teilnehmer die Teilnahme an der ausgesuchten Aktivität zu vermitteln (nachfolgend „Vertrag über eine Aktivität“ genannt). Die YP wird keine Bestellung einer Aktivität akzeptieren, in welcher der Teilnehmer direkt oder indirekt den Wortlaut dieser AGB ausschließen würde. Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge über eine Aktivität, ungeachtet der Art des Vertragsabschlusses (schriftlich, mündlich, per Homepage, per E-Mail), falls der Teilnehmer beim Abschluss eines Vertrages über eine Aktivität auf diese Tatsache hingewiesen wird (mittels Hinweis im Vertragstext, auf der ausgestellten Rechnung für die bezahlte Aktivität, durch Aushängen an einer gut sichtbaren Stelle in der Filiale der YP, u. Ä.).
1.3.  Die Rechte und Pflichten, die den Vertrag über eine Aktivität betreffen, werden hauptsächlich durch diese AGB festgelegt. Die Rechte und Pflichten können abweichend zu den Bestimmungen in diesen AGB festgelegt werden, jedoch nur dann, wenn sie im Vertrag über eine Aktivität ausdrücklich erwähnt werden. Abweichende Vereinbarungen im Vertrag über eine Aktivität haben Vorrang vor den Bestimmungen dieser AGB.
1.4.  Wenn die jeweilige Tätigkeit bzw. die Dienstleistung für Dritte bestellt wird (z.B. Geschenke für Firmenkunden/Mitarbeiter, Gutscheine, usw.) so werden diese Dritten, d.h. die Teilnehmer an der Tätigkeit / Dienstleistung, als Vertragspartei angesehen. Der Kunde hat in diesem Fall die Verpflichtung, die ausgewählten Teilnehmer im Detail über die einschlägigen AGB und andere Anweisungen, die er von YP hinsichtlich der Tätigkeit/Dienstleistung erhalten hat, zu informieren.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Vertrag über die Teilnahme an einer Tätigkeit/Dienstleistung implizit durch die Teilnahme abzuschließen (siehe Artikel 1.4 der AGB).

1.5.  Die Rechtsbeziehung zwischen der YP und dem Teilnehmer richtet sich weiter nach dem Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, in geltender Fassung (nachfolgend „Bürgerliches Gesetzbuch“ genannt).
1.6.  Der Teilnehmer bestätigt durch die Registrierung, Reservierung/den Kauf der konkreten Aktivität mittels der Webschnittstelle www.ypoint.cz (nachfolgend „Homepage“ genannt), durch Unterzeichnung des Vertrags über eine Aktivität oder durch die Bezahlung der ausgewählten Aktivität in der Filiale von YP, dass er sich mit diesen AGB bekannt gemacht hat, deren untrennbaren Bestandteil die Mitteilung von Vertragsabschluss bildet, dass er damit einverstanden ist, und zwar in deren geltender und wirksamer Fassung zum Zeitpunkt der Registrierung.
1.7.  Durch Abschluss des Vertrags über eine Aktivität bestätigt der Teilnehmer, dass ihm sein Gesundheitszustand ausreichend bekannt ist, wobei dieser Gesundheitszustand für ihn kein, auch nur teilweises Hindernis an der Teilnahme an der ausgesuchten Aktivität darstellt.

2.  Mitteilung vor dem Vertragsabschluss

2.1.  Die YP teilt mit, dass:
a) die YELLOW POINT, spol. s r.o., mit Sitz in Sluštická 1627/14, Strašnice, 100 00 Praha 10, Firmen-ID: 26133237, mit den Kontaktdaten: info@ypoint.cz, Telefon: 731 160 152, der Erbringer von Aktivitäten ist;
b)  die YP für den Vertragsabschluss mittels der Homepage keine Gebühren verlangt; der Teilnehmer kann jedoch verpflichtet werden, dem Betreiber der Internet- oder Telefonleitung Gebühren zu bezahlen (z. B. Kosten für die Internet- oder telefonische Verbindung);
c)  die Preise für die Aktivitäten auf der Homepage inklusive MwSt. und jeglichen gesetzlich festgelegten Gebühren angeführt sind;
d)  wenn es zum Abschluss des Vertrags über eine Aktivität mittels der Homepage und per E-Mail kommen sollte und sollte der Teilnehmer ein Verbraucher sein, dann hat er das Recht, vom Vertrag über eine Aktivität innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss zurück zu treten, und zwar unter der Voraussetzung, dass es zu keiner Terminreservierung für die Aktivität oder zum Beginn der Teilnahme an der Aktivität kam.
 Sollte ein konkreter Termin reserviert oder mit der Aktivität begonnen werden, hat der Teilnehmer kein Recht darauf, vom Vertrag zurück zu treten, mit Rücksicht auf die Tatsache, dass es sich um Verträge bezüglich des Verbringens der Freizeit des Teilnehmers handelt, die zu einem bestimmen Termin gewährt werden (siehe § 1837 Bürgerliches Gesetzbuch).
e)  sollte der Teilnehmer eine Beschwerde haben, dann kann er diese an der E-Mail-Adresse info@ypoint.cz vorbringen oder er kann sich an das zuständige Gewerbeamt oder die zuständige Handelsinspektion wenden.
f)  die YP ist im Verhältnis zu den Teilnehmern an keine Verhaltenskodizes im Sinne des § 1826 Abs. 1 lit. e) Bürgerliches Gesetzbuch gebunden.

3.  Vertragsabschluss

3.1.  Der Vertrag über eine Aktivität wird zwischen der YP und dem Teilnehmer entweder schriftlich oder mündlich in einer der Filialen von YP oder elektronisch mittels der Homepage geschlossen, wo der Teilnehmer die Bestellung einer bestimmten Aktivität ausfüllt (und zwar direkt für den Teilnehmer oder für einen Dritten in Form eines Geschenkgutscheins). Bestandteil eines jeden geschlossenen Vertrags über eine Aktivität sind auch diese AGB.
3.2.  Mittels der Webschnittstelle der YP schließt der Teilnehmer den Vertrag über eine Aktivität, indem er auf der Homepage der YP die gewünschte Aktivität auswählt, alle Pflichtangaben ausfüllt, die Verbindlichkeit dieser AGB bestätigt und mittels der Webschnittstelle die Bestellung sendet. Der Teilnehmer nimmt mit diesem Senden der Bestellung zur Kenntnis, dass er verpflichtet ist, den Preis für die Aktivität zu bezahlen und dass seine Teilnahme an der Aktivität erst nach der Bezahlung des Gesamtbetrages möglich ist. Die Bestellung kann nach dem Erhalt der Bestätigung (Akzeptanz) seitens der YP nicht mehr vom Teilnehmer zurückgenommen werden. Die in der Bestellung angeführten Angaben sieht die YP als korrekt an.
3.3.  Der Vertrag über eine Aktivität, der nicht in einer Filiale der YP geschlossen wurde, gilt zu dem Zeitpunkt als geschlossen, wenn die YP die Bestellung annimmt und den Erhalt dieser dem Teilnehmer (per E-Mail) bestätigt. Sollten Kapazitäten oder freie Plätze fehlen, oder aus sonstigen schwerwiegenden Gründen, ist die YP berechtigt, die Bestellung abzulehnen. Sollte es in der Zwischenzeit zur Begleichung des Preises für die Aktivität gekommen sein, ist die YP verpflichtet, dem Teilnehmer innerhalb von 7 Tagen ab der Ablehnung der Bestellung alle erhaltenen Finanzmittel zurückzuerstatten.
3.4.  Das Angebot an Aktivitäten, das auf der Homepage der YP oder in sonstigen Werbeunterlagen der YP veröffentlicht wird, stellt keinen verbindlichen Vorschlag für einen Vertragsabschluss dar; diesen stellt erst die ordentlich ausgefüllte Bestellung des Teilnehmers dar.
3.5.  Den Ort, an dem die Aktivität stattfindet, bestimmt die YP, sofern der Ort nicht im Voraus im Angebot der gegebenen Aktivität angeführt wird oder sofern dem Teilnehmer nicht mehrere Orte zum Aussuchen vorgeschlagen werden. 
3.6.  Die Uhrzeit der Aktivität wird zwischen den Vertragsparteien, nach der Bezahlung des Gesamtpreises der Aktivität durch den Teilnehmer, telefonisch oder per E-Mail vereinbart. Im Falle eines Geschenkgutscheins kann die Uhrzeit spätestens bis zum auf dem Gutschein angeführten Datum reserviert werden, in sonstigen Fällen dann innerhalb von 6 Monaten ab dem Abschluss des Vertrags über eine Aktivität. Sollte der Teilnehmer innerhalb dieser Frist keine Reservierung vornehmen, gilt, dass der Teilnehmer auf die Aktivität verzichtet, ohne Anspruch auf die Erstattung der Kosten. 
3.7.  Die YP organisiert im Rahmen der Aktivität weder den Transport der Teilnehmer an den Veranstaltungsort der Aktivität, noch deren Unterkunft während der Dauer der Aktivitäten. Der Teilnehmer hat jedoch die Möglichkeit, zusammen mit der Bestellung der Aktivität über die YP auch die aktuell angebotene Unterkunft zu bestellen und zu bezahlen, wobei die Unterkunft nicht von der YP gewährt wird und das Geld, das die YP vom Teilnehmer erhält, übergibt sie dem Eigentümer der Unterkunftseinrichtung zusammen mit der Reservierung der Unterkunft für den gegebenen Teilnehmer. Die YP ist berechtigt, einen Teil des vom Teilnehmer erhaltenen Betrags für die Unterkunft als Gebühr für die Vermittlung der Unterkunft zu erheben. Die YP trägt keinerlei Verantwortung für die Qualität oder sonstige Aspekte dieser Unterkunft, und der Teilnehmer ist verpflichtet, jegliche Beschwerden, Mängel und Reklamationen zur Unterkunft direkt mit dem Eigentümer der Unterkunftseinrichtung zu lösen.

4.  Preis und Zahlungsbedingungen

4.1.  Die Aktivitäten werden gegen Bezahlung gewährt, die der Benutzer vor dem Stattfinden dieser zu bezahlen hat. Die Zahlungsart wählt der Teilnehmer bei der Bestellung der Aktivität oder laut Vereinbarung mit der YP. Der Geschenkgutschein wird erst nach der Bezahlung der Gesamthöhe des Preises gültig.
4.2.  Die Preise für die Gewährung von Aktivitäten werden in der Preisliste der YP festgelegt, die auf der Homepage der YP veröffentlicht ist. Die Preise sind inklusive Mehrwertsteuer angeführt. Für den Teilnehmer ist jeweils der Preis verbindlich, der im Vertrag über eine Aktivität vereinbart wurde. Die YP ist berechtigt, die Preisliste jederzeit zu ändern, wobei sich diese Änderung nicht auf bereits geschlossene Verträge bezieht. 
4.3.  Der Grundpreis für Aktivitäten umfasst nicht den Preis für die Zustellung des Geschenkgutscheins. Gemäß der gewählten Zustellungsart der Sendung bezahlt der Teilnehmer außerdem die entsprechende Pauschalgebühr für den Transport, in Abhängigkeit von der von ihm gewählten Transportart. Die Höhe dieser Gebühr wird dem Teilnehmer beim Ausfüllen der Bestellung mitgeteilt.

5.  Geschenkgutscheine

5.1.  Ein von der YP ausgestellter Geschenkgutschein berechtigt die darin angeführte Person zur Teilnahme an der Aktivität, sofern sie/er alle für diese Aktivität festgelegten Bedingungen erfüllt. Im Geschenkgutschein wird die Identität der Person gemäß der vom Teilnehmer getätigten Bestellung angeführt. Die YP ist berechtigt, die Angabe weiterer Identifikationsdaten zu verlangen, falls dies für die Teilnahme an der Aktivität notwendig ist. Sofern im Geschenkgutschein nicht ausdrücklich etwas Anderes angeführt ist, ist dieser weder auf ein Amt noch auf den Zusteller ausgestellt.
5.2.  Der Geschenkgutschein ist bis zu dem darin angeführten Datum gültig. Im Rahmen dieser Frist ist der Besitzer des Geschenkgutscheins berechtigt, an der darin angeführten Aktivität teilzunehmen. Sollte der Besitzer des Geschenkgutscheins während der Gültigkeitsdauer des Geschenkgutscheins die Aktivität nicht nutzen, dann gilt, dass er auf die Teilnahme an der Aktivität, ohne Anspruch auf Ersatz, verzichtet. Der bezahlte Preis deckt die der YP bereits entstandenen Kosten für das Ausstellen des Geschenkgutscheins, das Betreiben des Kundenzentrums, die Kommunikation mit externen Anbietern u. Ä. 
5.3.  Ein beschädigter Geschenkgutschein ist ungültig und kann nicht für den Zweck der Teilnahme an der Aktivität genutzt werden. Im Falle der schwerwiegenden Beschädigung (jegliche Beschädigung der sichtbaren sowie unsichtbaren Wasserzeichen auf dem Geschenkgutschein oder des Kodes, fehlende Teile des Geschenkgutscheins, die mehr als 10 % der Fläche ausmachen) ist kein Austausch möglich und der Teilnehmer verliert sein Recht auf die Teilnahme an einer Aktivität. Die YP trägt keine Verantwortung für den Verlust, die Beschädigung oder Entwendung des Geschenkgutscheins. Der Teilnehmer ist jedoch verpflichtet, die YP umgehend über solch ein Ereignis zu informieren.

6.  Allgemeine Regeln des Abhaltens von Aktivitäten

6.1.  Die YP darf den Ort des Abhaltens der Aktivität oder sonstige Bedingungen des Abhaltens der Aktivität ändern (unter der Voraussetzung der Beibehaltung der grundlegenden Parameter der Aktivität). Über diese Änderung muss sie den Teilnehmer ohne unnötigen Verzug informieren, und zwar mittels einer E-Mail-Nachricht oder auf eine andere entsprechende Art und Weise.
6.2.  Aus schwerwiegenden Gründen (hauptsächlich aufgrund von ungeeigneten Wetterbedingungen oder sonstigen Folgen höherer Gewalt, wie der Entstehung der Ansteckungsgefahr mit einer gefährlichen Krankheit, oder das Ausrufen einer Schutzzone oder das Verbot, die Schutzzone zu betreten, Flutkatastrophe oder Überschwemmung, Brand oder dessen Folgen, Streik, rational nicht voraussetzbarer technischer Defekt u. Ä.) kann die YP das Abhalten der Aktivität stornieren und falls es möglich ist, den Teilnehmern einen neuen Termin des Abhaltens anbieten. Über diese Änderung muss sie den Teilnehmer ohne unnötigen Verzug informieren, und zwar mittels einer E-Mail-Nachricht oder telefonisch. Falls der Teilnehmer an der Aktivität an keinem der angebotenen Ersatztermine teilnehmen kann, oder falls der Termin der Aktivität aufgrund seines Charakters nicht verschoben werden kann, hat der Teilnehmer Anspruch auf die Rückerstattung des bereits bezahlten Preises für die Aktivität (oder des Preises für den noch nicht in Anspruch genommenen Teil, falls die Aktivität erst nach dem Beginn storniert wird. Die YP haftet nicht für Schäden oder zusätzlich anfallende Kosten, die dem Teilnehmer im Zuge dieser Vorgehensweise entstehen. 
6.3.  Weiter, falls es sich um eine Aktivität handelt, die technisch nur im Ganzen gewährt werden und nicht in mehrere Zeiteinheiten aufgeteilt werden kann (z. B.: Flug mit einem Flugzeug), dann gilt im Falle der Teilnahme an der Aktivität im Umfang von mindestens 60 % der vorausgesetzten Zeitdauer die Aktivität als gewährt oder abgeschlossen.
6.4.  Im Falle der Krankheit oder sonstiger Absenz des Trainers einer Aktivität kann die YP solch einen Trainer durch einen anderen Trainer mit gleicher oder ähnlicher Qualifikation ersetzen. 
6.5.  Im Falle der Versäumnis der Teilnahme an der reservierten Aktivität hat der Teilnehmen kein Recht auf die Teilnahme an der Aktivität im Ersatztermin, an die Rückerstattung des Preises für die Aktivität (ev. des verhältnismäßigen Anteils) oder sonst auf einen Ersatz. Der bezahlte Preis deckt die bereits entstandenen Kosten der YP für die Vorbereitung der Teilnahme des Teilnehmers an der Aktivität und sonstige zusammenhängende Kosten.
6.6.  Der Teilnehmer ist berechtigt, seine Teilnahme an der reservierten Aktivität zu folgenden Bedingungen zu stornieren:
-  falls die Aktivität spätestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin der gegebenen Aktivität storniert wird (am entsprechenden Tag bis 17:00 Uhr), ist es möglich, kostenlos einen neuen Termin der Aktivität (Reservierung) zu vereinbaren. 
-  nach dem Ablauf der vorab angeführten Frist für die Stornierung ist eine Stornierung mit kostenloser Verschiebung des Termins nicht mehr möglich und im Falle seiner Absenz gilt der vorab angeführte Punkt 6.5.
-  ungeachtet dieser Fristen ist es möglich, die Teilnahme an der Aktivität im Falle einer schwerwiegenden Erkrankung oder Unfalls des Teilnehmers, die/der ihn/sie an der Teilnahme hindert, zu stornieren, wobei diese Tatsache mit dem Original einer ärztlichen Bestätigung nachgewiesen werden muss. In so einem Fall hat der Teilnehmer Anspruch auf die kostenlose Vereinbarung eines neuen Termins der Aktivität, und falls die gesundheitlichen Komplikationen nachweislich länger als 3 Monate dauern oder dauern werden, hat der Teilnehmer Anspruch auf die Rückerstattung von 100 % vom Preis für die Aktivität.  
6.7.  Die Bestimmung des vorangehenden Absatzes bezieht sich nicht auf Aktivität, die nur an dem, im Voraus genau festgelegten Termin stattfinden. Bei diesen Aktivitäten können weder Zeit noch Datum der Teilnahme geändert werden, und daher ist auch die Stornierung einer solchen Aktivität nicht möglich. Im Falle der Versäumnis der Teilnahme an solch einer Aktivität gilt der vorab angeführte Punkt 6.5.
6.8.  Durch die Stornierung der Reservierung tritt der Teilnehmer nicht vom Vertrag über eine Aktivität zurück. Für die einzelnen Aktivitäten können die Stornobedingungen gesondert festgelegt werden. In so einem Fall haben diese Vorrang vor den Stornobedingungen laut diesen AGB. 
6.9.  Vor dem Beginn der Aktivitäten kann die YP die Überprüfung der Identität der Person verlangen, die zur Teilnahme an der Aktivität erschienen ist. Ohne die Überprüfung der Identität können einige Aktivitäten nicht gewährt werden, was der Teilnehmer zur Kenntnis nimmt und worüber er auch die Personen zu belehren verpflichtet ist, deren Identität in der Bestellung angeführt ist. Die Identität wird mit Vorlage eines gültigen Personalausweises, Führerschein oder Reisepasses nachgewiesen. Sollte in Folge der Nichterfüllung der Bedingung der Identifikation einer Person die Aktivität nicht gewährt werden, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf jeglichen Ersatz. 
6.10.  An allen Aktivitäten nimmt der Teilnehmer oder der von ihm bestimmte Besitzer des Geschenkgutscheins ausschließlich auf sein eigenes Risiko teil. Der Teilnehmer muss selbst entscheiden, ob er gesundheitlich und körperlich imstande ist, die ausgesuchten Aktivitäten sicher zu bewältigen. Informationen über eventuelle Einschränkungen, die einige der angebotenen Aktivität betreffen können (z. B.: Alter, gesundheitliche und körperliche Befähigung, eventuell die Anforderung an die Vornahmen einer ärztlichen Untersuchung), sind in den Informationen angeführt, die Bestandteil der Beschreibung einer jeden Aktivität sind, bzw. werden diese den Teilnehmern mündlich, vor dem Beginn der gegebenen Aktivität mitgeteilt. 
6.11.  Sollte der Teilnehmer feststellen, dass es ihm der aktuelle Gesundheitszustand nicht erlaubt, die Teilnahme an der Aktivität fortzusetzen, oder falls das Fortsetzen der Teilnahmen seinen Gesundheitszustand gefährden könnte, ist er verpflichtet, dies unverzüglich der YP zu melden und sofort seine Teilnahme an der gegebenen Aktivität zu beenden.
6.12.  Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich bei der eigentlichen Aktivität vorbehaltslos den Anweisungen der YP oder ihrer Trainer und weiterer Personen, die den Teilnehmern auf Seiten der YP Dienstleistungen anbieten, unterzuordnen. Im umgekehrten Fall ist die YP berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Aktivität ohne Anspruch des Teilnehmers auf jeglichen Ersatz auszuschließen.
6.13.  Die YP verbietet dem Teilnehmer die Teilnahme an der Aktivität auch dann, wenn der Teilnehmer, ggf. andere Personen, die mit ihm anwesend sind, unmittelbar vor dem Beginn der Aktivität unter dem Einfluss von Alkohol oder Rauschmitteln stehen sollten. In diesem Fall hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf jeglichen Ersatz. 
6.14. Personen unter 18 Jahren können an einer Aktivität nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters teilnehmen. In begründeten Fällen, hauptsächlich bei Personen unter 15 Jahren, müssen auf die Kosten des Teilnehmers und mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters auch eine Begleitperson und die Aufsicht eines Erwachsenen sichergestellt werden.
6.15.  Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die Aktivitäten von einem Fotografen oder Kameramann der YP aufgezeichnet werden können. Der Teilnehmer nimmt weiter zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die Fotos und Videos, auf welchen die Teilnehmer der Aktivitäten zu sehen sind, auf der Homepage der YP oder in sonstigen Werbeunterlagen der YP veröffentlicht werden können.

7.  Haftung für Schäden

7.1.  Die YP haftet den Teilnehmern für Schäden an der Gesundheit oder am Eigentum, sofern diese Schäden durch Vertreter der YP absichtlich oder im Zuge deren Nachlässigkeit und im Zusammenhang mit der Aktivität entstanden sind.
7.2.  Die YP haftet nicht für jegliche Schäden an der Gesundheit oder am Eigentum, die der Teilnehmer willentlich, aus Fahrlässigkeit, Unachtsamkeit oder Überschätzung seiner physischen Kondition verursacht.
7.3.  Die YP haftet nicht für jegliche Schäden an der Gesundheit oder am Eigentum, die dem Teilnehmer durch das Nichteinhalten des Vorgehens oder der Anweisungen der YP oder ihrer Trainer entstehen.
7.4.  Der Teilnehmer haftet für Schäden, die er der YP oder sonst einem Dritten im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Aktivität verursacht.

8.  Rücktritt vom Vertrag

8.1.  Im Falle der groben Verletzung der Pflichten des Teilnehmers, die in diesen AGB oder im Vertrag über eine Aktivität angeführt sind (hauptsächlich Pflichten angeführt im Art. 6.12 oder 6.13), ist die YP berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag über eine Aktivität zurück zu treten. In so einem Fall ist der Teilnehmer verpflichtet, der YP eine Vertragsstrafe in der Höhe des Preises für den nicht in Anspruch genommenen Teil der Aktivität zu bezahlen. Der Anspruch auf eine Vertragsstrafe laut dem vorhergehenden Satz wird dem eventuellen Anspruch des Teilnehmers auf die Rückerstattung des Preises für den nicht in Anspruch genommenen Teil der Aktivität gegen gerechnet. Diese Vereinbarung über die Vertragsstrafe hat keine Auswirkungen auf jegliche Ansprüche der YP auf Ersatz der vom Teilnehmer verursachten Schäden.
8.2.  Der Teilnehmer hat das Recht, im Falle der groben Verletzung der Pflichten der YP, die sich aus diesen AGB oder aus dem geschlossenen Vertrag über eine Aktivität ergeben, vom Vertrag über eine Aktivität zurück zu treten. Als grobe Verletzung der Pflichten gilt unter anderem die Stornierung einer bestimmten Aktivität im vereinbarten Termin aus anderen, als den schwerwiegenden Gründen, die im Art. 6.2 angeführt sind, ohne in einer angemessenen zusätzlichen Frist (von min. 14 Tagen) einen neuen Termin festgelegt zu haben. In so einem Fall hat der Teilnehmer Anspruch auf die Rückerstattung des bezahlen Preises für die Aktivität, oder des Preises für den nicht in Anspruch genommen Teil, sofern es zum Rücktritt erst nach dem Beginn der Aktivität kommt.
8.3.  Sollte der Vertrag über eine Aktivität mittels der Homepage oder per E-Mail geschlossen werden und sollte der Teilnehmer ein Verbraucher sein, dann hat er das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss vom Vertrag über eine Aktivität auch ohne die Angabe von Gründen zurückzutreten, unter der Voraussetzung, dass es zu keiner Reservierung des Termins der Aktivität kam, oder dass es nicht zum Beginn der Teilnahme an der Aktivität kam. Sollte es zur Reservierung eines konkreten Termins oder zum Beginn der Aktivität kommen, hat der Teilnehmer, unter Berücksichtigung dessen, dass es sich um Verträge über die Nutzung der Freizeit des Teilnehmers handelt, die in einem bestimmen Termin angeboten werden (siehe § 1837 Gesetz Nr. 89/2012 Slg.), kein Recht, vom Vertrag zurück zu treten, 
8.4.  Sollte der Teilnehmer berechtigt vom Vertrag über eine Aktivität ohne die Angabe von Gründen vor der Reservierung des Termins der Aktivität zurücktreten, wird dem Teilnehmer der Preis rückerstattet. Der Rücktritt vom Vertrag ist zu dem Zeitpunkt wirksam, wenn der Rücktritt der zweiten Vertragspartei zugestellt wird.

9.  Schutz personenbezogener Daten und das Senden von Geschäftsnachrichten

9.1.  Der Schutz personenbezogener Daten wird durch das Gesetz Nr. 101/2000 GBl., über den Schutz personenbezogener Daten, im Wortlaut späterer Vorschriften, garantiert.
9.2.  Die YP verarbeitet personenbezogene Daten im folgenden Umfang: Vor- und Nachname, Adresse des Wohnortes, E-Mail und Telefonnummer, Geburtsdatum (nachfolgend „personenbezogene Daten“ genannt).
9.3.  Personenbezogene Daten verarbeitet neben der YP auch die Gesellschaft Chillidata, s.r.o., die das Online-Informationssystem MATES betreibt, das unter anderem auch für Skischulen, Verleihe und das Betreiben weiterer, in diesem Vertrag definierter Aktivitäten bestimmt ist. 
9.4.  Die YP bzw. der Verarbeiter sind berechtigt, personenbezogene Daten auch ohne Zustimmung des Teilnehmers zwecks der Umsetzung der Rechte und Pflichten, die aus dem Vertrag über eine Aktivität resultieren, das Führen des Kontos des registrierten Teilnehmers und in weiteren Fällen laut § 5 Abs. 2. und Abs. 9 des Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten. Weiter ist die YP berechtigt, die E-Mail-Adresse des Teilnehmers für das Versenden von Geschäftsnachrichten zu nutzen, die deren Produkte oder Dienstleistungen betreffen, wobei der Teilnehmer die Möglichkeit hat, jederzeit die Zustimmung zu dieser Art der Nutzung seiner E-Mail-Adresse zu widerrufen. Die YP ist unter anderem berechtigt, auch den Vornamen, Nachnamen und die Adresse des Teilnehmers für schriftliche Angebote mit ihren Produkten oder Dienstleistungen zu nutzen, und zwar bis zu dem Zeitpunkt, wenn der Teilnehmer schriftlich seine Zustimmung zu diesem Versand widerruft.
9.5.  Der Teilnehmer stimmt durch die Erteilung seiner Zustimmung zu diesen AGB ausdrücklich auch der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die YP zu, die über den Rahmen ihrer gesetzlich festgelegten Pflichten hinausgeht, und zwar für Werbe- und Marketingzwecke, das Verwalten einer Datenbank mit den Mitgliedern und deren Lizenzen sowie den vorgenommenen Einkäufen von Waren oder Dienstleistungen der YP, für Marktforschung und das Zusenden von Informationen und Geschäftsnachrichten an die Teilnehmer. Die YP ist weiter berechtigt, Produkte und Dienstleistungen Dritter - der Geschäftspartner der YP - anzubieten und ausgesuchte personenbezogene Daten auch ihren Geschäftspartnern zur Verfügung zu stellen, die mit ihr am Projekt der Ykarta zusammenarbeiten. 
9.6.  Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass er verpflichtet ist, seine personenbezogenen Daten richtig und wahrheitsgemäß anzugeben und dass er verpflichtet ist, ohne unnötigen Verzug die YP über die Änderung seiner personenbezogenen Daten zu informieren.
9.7.  Die YP kann mit der Verarbeitung personenbezogener Daten auch einen anderen Dritten, als Verarbeiter, beauftragen, als die vorab angeführte Gesellschaft Chillidata, s.r.o. Mit Ausnahme der in diesen AGB angeführten Gründe, werden ohne vorangehende Zustimmung des Teilnehmers keine personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben.
9.8.  Die personenbezogenen Daten werden ab der Zustimmung zu diesen AGB für die Dauer von 20 Jahren verarbeitet. Die personenbezogenen Daten werden in elektronischer Form automatisch oder in gedruckter Form nicht automatisch verarbeitet.
9.9.  Der Teilnehmer bestätigt, dass die von ihm angegebenen personenbezogenen Daten genau und richtig sind, und dass er darüber belehrt wurde, dass es sich um die freiwillige Weitergabe von personenbezogenen Daten handelt.
9.10.  Sollte der Teilnehmer den Grund zur Annahme haben, dass die YP die Verarbeitung seiner personenbezogene Daten vornimmt, die im Widerspruch zum Schutz der Privatsphäre des Teilnehmers oder im Widerspruch zum Gesetz steht, hauptsächlich falls die personenbezogene Daten mit Rücksicht auf den Zweck deren Verarbeitung ungenau sind, kann er:
a)  die YP um eine Erklärung bitten;
b)  fordern, dass die YP diesen so entstandenen Umstand durch das Blockieren, die Vornahme einer Reparatur, Ergänzung oder die Löschung der personenbezogenen Daten beseitigt. Sollte die Forderung des Teilnehmers laut dem vorhergehenden Satz als berechtigt bewertet werden, wird die YP den mangelhaften Umstand unverzüglich beseitigen. Der Teilnehmer ist weiter berechtigt, sich an das Amt für den Schutz personenbezogener Daten zu wenden.
9.11.  Verlangt der Teilnehmer Informationen über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, ist die YP verpflichtet, ihm diese zu gewähren. Die YP hat das Recht, für die Gewährung von Informationen laut dem vorangehenden Satz einen angemessenen Betrag zu verlangen, der nicht die Höhe der Kosten übersteigt, die für die Gewährung von Informationen notwendig waren.
9.12.  Der Teilnehmer ist berechtigt, die Zustimmung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten laut diesen AGB jederzeit zu widerrufen, und zwar mittels einer ausdrücklichen und verständlichen Willenserklärung (z. B.: schriftlich, per Fax oder E-Mail).

10.  Schlussbestimmungen

10.1. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, muss jegliche Korrespondenz zwischen dem Teilnehmer und der YP der zweiten Vertragspartei per E-Mail oder schriftlich mittels eines Anbieters von Postdienstleistungen (gemäß der Wahl des Absenders) erfolgen. Dem Teilnehmer wird die Korrespondenz an die E-Mail-Adresse oder Zustelladresse laut seinem Benutzerkonto zugestellt.
10.2.  Jegliche Texte, Illustrationen und Fotografien in den Unterlagen der YP und auf der Homepage der YP unterliegen den Urheberrechten und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der YP weder kopiert noch weiterverwendet werden. Fotografien, die in den Informationsunterlagen (inkl. Präsentationen im Internet) bei den einzelnen Aktivitäten verwendet werden, haben rein informativen Charakter und dienen der besseren Orientierung; Anlagen, die Ausrüstung, Hilfsmittel, Personen und die Umgebung können in Wirklichkeit abweichen. Falls die gleiche technische Funktionsfähigkeit einer Sache, die für die Gewährung der Aktivität gebraucht wird oder mit ihr zusammenhängt, sichergestellt wird, handelt es sich um keine mangelhafte Vertragserfüllung, sofern die Aktivität mit der Sache oder in der Sache abweichend gewährt wird, als auf der Homepage dargestellt war.
10.3.  Der Teilnehmer ist nicht berechtigt jegliche Rechte oder Forderungen, die auf der Grundlage oder im Zusammenhang mit dem Vertrag über eine Aktivität entstanden sind, an einen Dritten abzutreten.
10.4.  Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig, unwirksam oder irreführend sein oder werden, treten an der Stelle der ungültigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen die Regelung, deren Sinn solch einer Bestimmung am nächsten kommt. Sollte eine Bestimmung ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein, wird die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. 
10.5.  Diese AGB sind ab dem 01.07.2015 gültig.